Schon wie im Jahr 2020 (siehe damaliger Post) stellt sich auch dieses Jahr wieder die Frage: Ist eine grenzüberschreitende Transalp trotz Corona und angesichts der Corona-Regeln überhaupt durchführbar? Die Entwicklungen der letzten Wochen – insbesondere die fallenden Infektionszahlen und steigenden Impfraten in ganz Europa – geben aber starken Anlass zur Hoffnung! In diesem Post möchten wir systematisch die aktuellen – Stand Anfang Juni 2021 – Reiseregeln für die typischen Transalp-Länder darstellen und anschließend ein Fazit abgeben.
Da sich die Regeln immer wieder ändern, posten wir Links zu Seiten die entsprechend der Reiseregeln ständig aktualisiert werden. Wir hoffen euch damit die Ressourcen an die Hand zu geben, so dass ihr für euch die Entscheidung über die Durchführbarkeit einer Transalp fällen könnt.
Deutschland
Beginnen wir mit dem Land, in welchem üblicherweise Nord-Süd-Transalps beginnen: Deutschland. Grundsätzlich sind touristische Reisen bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von unter 100 gestattet, siehe hier. Es gibt noch zusätzliche verschiedene Detailregeln in den Bundesländern. Diese sind auch unter obigem Link aufrufbar.
Bei der Einreise nach Deutschland, also auch für Rückreisende die in Deutschland wohnen, gilt eine Anmeldepflicht. Eine solche Einreiseanmeldung kann digital durchgeführt werden auf www.einreiseanmeldung.de. Wenn man nach Deutschland aus einem Risikogebiet (Italien, Österreich und die Schweiz zählen dazu) heimkehrt, ist eine Quarantäne notwendig, es sei denn man kann vorweisen, dass man entweder vollständig geimpft oder genesen oder negativ getestet ist. Alle Detailinfos zum Selbernachlesen findet ihr auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Österreich
Im Nachbarland Österreich gilt die „3-G-Regel“. Das bedeutet, dass ein Nachweis notwendig ist, der zeigt, dass ihr entweder geimpft, getestet oder genesen seid. Auf der Seite austria.info werden die Bestimmungen sehr gut erläutert (Stand 2. Juni 2021):
„Getestet“: Es wird ein PCR-Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden oder einen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Test. Der Test muss von einer befugten Stelle wie z.B. einem Testzentrum oder eine Apotheke bestätigt sein. Es reicht nicht aus, einen Selbsttest durchzuführen. Vorsicht: Aktuell gelten dieses Tests teilweise nur zwei Tage lang – d.h. ungeimpfte bzw. genesene Personen müssen sich alle zwei Tage testen lassen. Es gibt in Österreich jedoch jede Menge Stellen, wo diese Tests gratis durchgeführt werden können. Unter Austria.info werden die wichtigsten Information dazu zusammengefasst und ihr findet die Stellen, an denen Ihr euch gratis testen lassen könnt.
„Geimpft“: Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag. (Achtung, dies ist ein wichtiger Unterschied zu Deutschland. Eine Erstimpfung kann also schon ausreichend sein!)
„Genesen“: Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
Außerdem gibt es auch in Österreich die Notwendigkeit sich vor der Einreise registrieren zu lassen. Hier ist der Link zur offiziellen Seite der österreichischen Behörden.
Schweiz
Für die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln für Einreisende aus Risikoländern und Nicht-Risikoländer. Aktuell zählen Deutschland (mit Ausnahme von Sachsen und Thüringen), als auch Österreich sowie die meisten Regionen Italiens als Nicht-Risikoländer. Die aktuelle Liste findet man hier.
Einreisende aus Nicht-Risikoländern, die per Auto, zu Fuß oder per Fahrrad in die Schweiz kommen, müssen „keine besonderen Vorkehrungen“ treffen, also insbesondere keine Registrierung und keinen Test vorweisen (Quelle). Das bedeutet Transalp-business-as-usual! Für Einreisende aus Risikoländer gibt es eine Quarantänepflicht. In diesem Fall ist eine Transalp wohl nicht möglich.
Italien
Für Italien ist die Einreise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz problemlos möglich. Jedoch müssen folgende zwei Schritte befolgt werden: Erstens muss eine Online-Registrierung bei der Einreise erfolgen; und Zweitens ist ein negativer Antigentest, der maximal 48 h alt ist bei der Einreise, vorzuweisen. Aktuelle Informationen, sowie Links zur Online-Registrierung könnt ihr auch auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums nachlesen.
Fazit
Insgesamt, so unsere Einschätzung, ermöglichen es diese Regelungen auch in diesem Jahr eine Transalp trotz Corona zu fahren. Wer schon voll geimpft ist, und dies nachweisen kann, wird problemlos die Transalp in Angriff nehmen können. Alle anderen haben aber eine gute Ausweichmöglichkeit, nämlich über den Coronatest. Dies erfordert ein wenig mehr Organisation, Zeit- und evtl. Kostenaufwand. Denn man muss sich vorab informieren, wann man sich wie testen lassen kann. Aber dies ist ein geringer (und absolut notwendiger) Preis um auch dieses Jahr in den Genuss einer Transalp zu kommen.